Promote You - creative marketing
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Vertreten durch:
wolfram : hahn
Rechtliche Hinweise:
1. Nach § 4 KStG(1)² kann eine "Behörde" nur eines sein: Amt oder Firma. Als Amt und damit staatliche Institution müssen sie sich als solches mit einer staatlichen Gründungsurkunde ausweisen können. Als Unternehmen müssen sie sich im D&B Register (internationalen Unternehmensregister) eintragen lassen. Als eingetragene Firma steht ihnen die staatliche Hoheitsmacht, Amtshaldlungen durchzuführen nicht mehr zu. Geschäftsführer dieser Firmen haften privat.
2. Rechtskraft der Bereinigungsgesetze: Es wurden mit dem 30. November 2007 viele Gesetze aufgehoben. Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen sind in Zukunft von Haus aus nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Hinweis für Anwälte und Gerichte... Siehe: bgbl.de
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